Sof 6 H / Sof 9 H
VULKAN Schaumfeuerlöscher fluorfrei
Dieses Schaumlöschmittel ist sehr umweltfreundlich, denn es ist absolut frei von perfluorierten Tensiden und gut biologisch abbaubar. Dadurch lässt es sich auch noch nach Eintritt des vorgesehenen Verbots von Fluorsubstanzen in Löschmitteln problemlos einsetzen. Mehr zum Fluorverbot erfahren Sie unten.
Vorteile
- Löschmittel ist sehr umweltfreundlich, da es kein Fluor enthält und gut biologisch abbaubar ist
- Optimaler Löschmittelstrahl und hohe Löschleistung durch spezielle Löschdüse
- Armatur aus schlagfestem Hochleistungskunststoff: hohe Korrosionsbeständigkeit und Robustheit
- Sehr gute Löschwirkung durch Kombination mehrerer Löscheffekte
- Schaum-Wasser-Gemisch mit besonders effektiven Additiven
- Keine Rückzündung bei Flüssigkeitsbränden
- Gute Dosierbarkeit durch jederzeit abstellbaren Löschmittelstrahl
- Kunststoffbeschichtete CO2-Treibgasflasche
- Löschmittelbehälter aus qualitativ hochwertigem Stahl. Die hochresistente Innenbeschichtung garantiert höchstmöglichen Korrosionsschutz. Außenseite witterungsbeständig pulverbeschichtet
- Serienmäßige Standnocken
- Wartungsfreundlich
Typ | Artikelnummer | Brandklasse A | Brandklasse B | Löschmitteleinheiten |
Sof 6 H | 25704400 | 27 A | 144 B | 9 LE |
Sof 9 H | 25704800 | 34 A | 183 B | 10 LE |
Alle Angaben ohne Gewähr
Wichtiger Hinweis

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) treibt das Verbot von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (kurz: PFAS) in Feuerlöschschäumen voran. Mit der Verabschiedung durch die Europäische Kommission wird bereits im Jahr 2024 gerechnet.
Das PFAS-Verbot erfolgt schrittweise. Im Vergleich zur Lebensdauer eines Feuerlöschers und zu den Löschmitteltausch-Zyklen sind die Übergangsfristen aber recht kurz. Sofortiges Handeln ist daher angebrach.
Mit unseren neuen fluorfreien Schaumfeuerlöschern SoF 6 H und SoF 9 H sind Sie auch bei Eintritt eines Verbotes fluorhaltiger Zusätze vorschriftsmäßig ausgestattet und müssen Ihre Schaumfeuerlöscher nicht austauschen oder umrüsten lassen.
Verbot fluorhaltiger Schaumlöschmittel | Verbot von PFAS in Schaumfeuerlöschern
Was bedeutet das für die Feuerlöscher in Ihrem Unternehmen?
Hintergrund
Einige per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS)** stehen in Verdacht, die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schädigen sowie schwer abbaubar zu sein. Um künftige (irreversible) Schäden zu verringern, soll auf die Freisetzung dieser Stoffe möglichst verzichtet werden.
Geplante Verbote
Im Zuge der erforderlichen Maßnahmen sollen PFAS-haltige Feuerlöschschäume EU-weit verboten werden. Die Europäische Kommission hat sich verpflichtet, alle PFAS schrittweise aus dem Verkehr zu ziehen und ihre Verwendung nur dann zuzulassen, wenn sie nachweislich unersetzlich und für die Gesellschaft unverzichtbar sind.***
Kurfristige Entscheidung
Im Jahr 2023 wird eine Stellungnahme der ECHA zu den vorgeschlagenen Beschränkungsoptionen erwartet. Gemeinsam mit den 27 EU-Mitgliedstaaten wird die Europäische Kommission auf Grundlage des Vorschlags und der Stellungnahme der Ausschüsse über die Beschränkung und ihre Bedingungen entscheiden. Mit der Verabschiedung wird bereits im Jahr 2024 gerechnet. Ein Inkrafttreten des Verbots steht also unmittelbar bevor.
Schon jetzt besteht Handlungsbedarf!
- Das Verbot wird aller Voraussicht nach innerhalb eines Feuerlöscher-Prüfzyklus von 24 Monaten in Kraft treten.
- Somit besteht in diesem Zeitraum bereits Handlungsbedarf für einen Austausch Ihrer fluorhaltigen Feuerlöscher, um nach Eintritt des Verbotes nur noch fluorfreie Alternativen im Betrieb zu haben.