Flucht- und Rettungsplan2023-03-01T11:40:57+00:00

Flucht- und Rettungsplan

Flucht- und Rettungspläne sind ein wichtiger Bestandteil einer schnellen und erfolgreichen Rettung im Brandfall. Neben der Schulung Ihrer Mitarbeiter bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, Ihren Flucht- und Rettungsplan von unseren Experten erstellen zu lassen.

Flucht- und Rettungsplan

Ein Flucht- und Rettungsplan ist eine wertvolle Hilfe für die schnelle und sichere Evakuierung von Personen aus einem Gebäude. Er zeigt die relevanten Flucht- und Rettungswege sowie die Brandbekämpfungseinrichtungen. Der Flucht- und Rettungsplan ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Sicherheitsausstattung einer baulichen Anlage und trägt wesentlich zum Brandschutz bei.
Der Flucht- und Rettungsplan soll Menschen bei der Flucht aus einer baulichen Anlage unterstützen und ist ein ergänzt das Sicherheitsleitsystem einer baulichen Anlage.

Zwischenzeitlich gibt es eine internationale, einheitliche Regelung von Sicherheitsinformationen für die Benutzer von baulichen Anlagen. Der Flucht- und Rettungsplan soll bei einem Notfall, Unfall oder Brand den schnellsten und sichersten Weg zum nächstgelegenen Ausgang oder zu einem sicheren Ort anzeigen. Zusätzlich enthält er Regeln für das Verhalten im Falle eines Unfalls oder eines Brandes.

Wir erstellen für Sie gerne einen Flucht- und Rettungsplan nach der neuesten und aktuellesten Norm DIN ISO 23601.

Feurwehrpläne

Feuerwehrplan nach DIN 14095
Die Industriebaurichtlinie schreibt die Erstellung eines Feuerwehrplans vor. Aber auch für andere größere Gebäude wie Schulen, Seniorenheime, Krankenhäuser oder Kurheime hilft der Feuerwehrplan den Rettungskräften effektiv und schnell rettend eingreifen zu können, da sich diese bereits vor Ankunft am Brandherd mit dem Gebäude vertraut machen können.

Wir finden stets eine Lösung im vorbeugenden und baulichen Brandschutz.

Kommen Sie mit Ihren Aufgaben und Fragen auf uns zu.

Feuerwehrlaufkarten

Die Feuerwehrlaufkarten dienen der Feuerwehr zum Auffinden der einzelnen Melder und zeigen den Weg von der Brandmelderzentrale zu allen Meldergruppen und einzelnen Meldern.

Bestuhlungspläne

Für alle Veranstaltungsorte, die der jeweiligen Landes-Verordnung über Veranstaltungsorte (VStättVO/SBauVO) unterliegen, ist ein Bestuhlungsplan zu erstellen. Bestuhlungspläne sind wichtig, um die Anzahl der Sitze für Rollstuhlfahrer, die Bühne oder Vortragsflächen, die Anzahl und Breite der Notausgänge sowie den Verlauf der Rettungswege zu bestimmen. Betreiber bzw. Veranstalter sind für die Erstellung von Bestuhlungsplänen verantwortlich.

Fluchtpläne und Rettungspläne von zertifizierten Experten

Jede Sekunde zählt, wenn ein Brand ausbricht. Die Mitarbeiter Ihrer Firma müssen so schnell wie möglich das Gebäude verlassen. Mit einfachen Flucht- und Rettungsplan Symbolen können Ihre Mitarbeiter sich selbständig über die richtigen Fluchtmaßnahmen informieren und im Ernstfall den schnellsten und sichersten Weg aus der Gefahrenzone nehmen.

Flucht- und Rettungspläne dienen im Brandfall dem schnellen und sicheren Verlassen des Gebäudes und sind für alle Sonderbauten und für alle Gebäude/Räume die der Versammlungsstättenverordnung unterliegen zu erstellen. Als Arbeitgeber sind Sie gemäß der Arbeitstättenverordnung § 4 Abs. 4 verpflichtet mindestens einen Rettungsplan aufzustellen. Diese Pläne sollen im Falle eines Feuers oder einer anderen Notfallsituation dazu dienen, die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.
Hiernach müssen Unternehmerinnen und Unternehmer bzw .Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Voraussetzungen für den Gefahrenfall schaffen zu denen eindeutige Verhaltenshinweisen und Übersichten über die vorhandenen Mittel zur Selbsthilfe und die Darstellung der Rettungswege gehören.

In Eingangsbereichen, Treppenhäuser, Fluren, sowie an diversen Treffpunkten, wie Kantinen, Cafés oder Versammlungsräumen ist ein Flucht- und Rettungsplan anzubringen.
Mit einer einheitlichen internationalen Gestaltung sind Darstellungen und Wegführungen zu Ausgängen und Treffpunkten für alle Beteiligten schnell und einfach zu verstehen.

Weitere Informationen zu Flucht- und Rettungsplan finden Sie hier.

Die Leistungen im Überblick, das können wir für Sie tun:

Flucht- und Rettungsplan

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    FAQ – Häufig gestellte Fragen

    Sie haben Fragen?

    Gerne beantworten wir Ihre Fragen per Email oder Telefon.

    Wir haben hier einige Fragen zusammengefasst die in der Vergangenheit aufkamen.

    Möglicherweise finden Sie Ihre Frage hier wieder.

    Was gehört in einen Flucht- und Rettungsplan?2022-09-08T10:57:36+00:00

    Ein Flucht- und Rettungsplan muss folgende grafische Darstellungen enthalten:

    • Gebäudegrundriss oder Teile davon
    • Verlauf der Flucht- und Rettungswege
    • Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen
    • Lage der Brandschutzeinrichtungen (z.B. Feuerlöscher)
    • Lage der Sammelstellen
    • Standort des Betrachters.
    Wann muss ein Flucht- und Rettungsplan erstellt werden?2022-09-08T11:02:29+00:00

    Laut $ 4 Absatz 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) muss der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan erstellen, wenn die Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen.

    Wer muss Flucht- und Rettungsplan erstellen?2022-09-08T11:08:24+00:00

    Gemäß § 4 Abs.4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) muss der Arbeitgeber für das Gebäude/Büro einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn die Lage, Ausdehnung und die Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. In regelmäßigen Zeitabständen ist auch entsprechend dem Plan zu üben. Bei der Übung ist enthalten, wie sich die Beschäftigten im Gefahr- oder Katastrophenfall in Sicherheit bringen oder gerettet werden können.

    Wie groß muss ein Flucht- und Rettungsplan sein?2022-09-08T11:09:36+00:00

    Für die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen sind die Formate nach DIN EN ISO 216 anzuwenden. Die Mindestgröße beträgt 297 mm × 420 mm (DIN A3).
    Flucht- und Rettungspläne, die in einzelnen Räumen angebracht werden, dürfen auch in einer Größe von 210 mm × 297 mm (DIN A4) ausgeführt werden.

    Wo muss der Flucht- und Rettungsplan aushängen?2022-09-08T11:12:06+00:00

    Die Flucht- und Rettungspläne sind in den Bereichen der Arbeitsstätte in ausreichender Zahl an geeigneten Stellen auszuhängen, in denen sie nach Punkt 9 (1) zu erstellen sind. Geeignete Stellen sind beispielsweise zentrale Bereiche in Fluchtwegen, an denen sich häufiger Personen aufhalten (z. B. vor Aufzugsanlagen, in Pausenräumen, in Eingangsbereichen, vor Zugängen zu Treppen, an Kreuzungspunkten von Verkehrswegen).

    Sie müssen auf den jeweiligen Standort des Betrachters bezogen lagerichtig dargestellt werden.

    Ist am Ort des Aushangs des Flucht- und Rettungsplans eine Sicherheitsbeleuchtung nach Punkt 8 erforderlich, muss die Nutzbarkeit des Flucht- und Rettungsplans auch bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung gewährleistet sein (z. B. durch eine entsprechende Anordnung der Sicherheitsbeleuchtung oder durch Verwendung von nachleuchtenden Materialien)

    Warum müssen Flucht- und Rettungspläne alle zwei Jahre überprüft werden?2022-09-08T11:17:49+00:00

    Flucht- und Rettungspläne müssen regelmäßig überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie immer noch gut lesbar, gut erkennbar, verständlich und aktuell sind.
    Bauliche oder betriebliche Veränderungen können dazu führen, dass die Flucht- und Rettungspläne nicht mehr auf dem neuesten Stand sind und die Übereinstimmung mit den Brandschutz- und Notfallmaßnahmen nicht mehr gewährleistet ist. Daher werden üblicherweise alle zwei Jahre durch sachkundige Personen und Firmen die Flucht- und Rettungspläne überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet.

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